AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Godebo GmbH (Stand: April 2023)

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Carlotta Apartments.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments, Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen und Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartment Eigentümer in schriftlicher Form.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben Vorrang.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung des Apartments in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Vermieter (Carlotta Apartments) und der Mieter, der die Leistung des Apartments in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten, die vom Kunden bestellten und vom Vermieter zugesagten sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

2. Carlotta ist ein NICHTRAUCHER Apartmenthaus. Gäste, die sich nicht daran halten, werden für zusätzliche Reinigung mit 500 EUR berechnet. Falls Zigarettenrauch einen falschen Feueralarm verursacht, werden 2.000 Euro extra berechnet, zusätzlich alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Feuerwehr bzw. Polizei.

3. Rücksichtnahme auf Nachbarn und Ruhezeiten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 08:00 Uhr ist Lärm zu vermeiden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 € geahndet werden.

4. Sauberkeit: Die Wohnung wird einmal pro Woche vom Personal gereinigt. Zusätzliche Reinigungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Wohnung sauber und ordentlich zu halten, den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und das Geschirr zu spülen. Bei erheblicher Verschmutzung behält sich das Apartmenthaus das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben oder den Mietvertrag zu kündigen.

5. Nutzung der Küchenzeile: Bei der Küchenzeile handelt es sich nicht um eine voll ausgestattete Küche. Es verfügt über eine Mikrowelle, einen Kühlschrank, einen Wasserkocher, eine Spüle sowie Geschirr, Besteck und Gläser. Die Küchenzeile ist nicht für das tägliche Kochen, sondern eher für die gelegentliche Zubereitung einfacher Mahlzeiten ausgelegt. Es gibt zwei Kochstellen, die bei Bedarf aktiviert werden können. Die Küchenzeile verfügt nicht über eine Dunstabzugshaube, daher sind Braten und Kochen mit starken Gerüchen nicht gestattet. Die Verwendung einer Bratpfanne ist nicht gestattet. Beim Kochen in der Wohnung ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Bleibt ein Geruch in der Wohnung bestehen, behält sich das Apartmenthaus das Recht vor, den entstandenen Schaden von der Kaution abzuziehen. Das Apartmenthaus kann die gesamte Kaution einbehalten, um die mit der Geruchsbelästigung verbundenen Kosten zu decken. Darüber hinaus ist die Küchenzeile, insbesondere die Oberflächen, sauber zu halten. Bleiben bleibende Flecken auf der Oberfläche zurück, kann der Kunde für den Schaden haftbar gemacht und entsprechend in Rechnung gestellt werden. Bei starkem Geruch oder dauerhaften Flecken behält sich das Apartmenthaus das Recht vor, den Mietvertrag sofort zu kündigen. Haftung für Schäden: Sie haften für alle Schäden, die während Ihres Aufenthalts im Apartment entstehen. Etwaige Schäden, die während des Aufenthaltes auftreten müssen dem Apartmenthaus vom Kunden umgehend gemeldet werden.

6. Sicherheit: Beim Verlassen der Wohnung müssen alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen sein. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass der Herd ausgeschaltet ist.

7. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthauses zu zahlen.

8. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Übernachtungssteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

9. Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

10. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Apartmenthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11. Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits vom Kunden erbracht ist.

12. Der vom Kunden zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden zur Zahlung fällig und zu begleichen. Vom Apartmenthaus geforderte

Anzahlungen sind jeweils bis zu dem jeweils vom Apartmenthaus angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. Die eingegebene Kreditkarte bei der Buchung bzw. bei Anreise, dient als Garantie für die Übernachtunskosten und alle andere Leistungen und Kosten die verursacht worden sind.

13. Im Übrigen sind Rechnungen des Apartmenthaus ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.

14. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Apartmenthaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5%, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist das Apartmenthaus berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.

15. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Apartmenthaus in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Apartmenthaus angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

16. Bei Buchungen ab 5 Personen oder mehr als 3 Apartments, muss das Apartmenthaus im Vorfeld kontaktiert werden da gesonderte Bestimmungen und Zusatzgebühren in Kraft treten können.

17. Das Apartmenthaus ist jederzeit während der Buchung oder im Apartmenthaus berechtigt, einen Identitäts- und / oder Eigentumsnachweis für die angegebene Zahlungsmethode zu verlangen.

IV. AUFRECHNUNGSRECHT

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthaus aufrechnen.

V. RÜCKTRITT DES APARTMENTHAUSES

1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment oder nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthaus auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

3. Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung

des Vertrages unmöglich machen; Apartments unter irreführender oder Angabe wesentlicher falscher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthaus in Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthaus zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; der Kunde ohne Zustimmung des Apartmenthauses das Apartment einem Dritten zur Nutzung überlässt.

4. Haustiere sind ohne Zustimmung vom Apartmenthaus nicht erlaubt.

5. Der berechtigte Rücktritt des Apartmenthauses begründet keinen Anspruch des

Kunden auf Schadensersatz.

VI. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOM VERTRAG

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthaus abgeschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Apartmenthaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthaus auszulösen.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Apartmenthaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Apartmenthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung.

VII. APARTMENTÜBERGABE, -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthaus spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) der folgenden Nacht in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Apartmenthaus bleiben unberührt.

4. Apartments bzw. Räume, die mit außergewöhnlichem Schmutz zurückgelassen werden, werden dementsprechend extra berechnet (Mindestgebühr von 50 Euro).

VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Apartmenthauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartmenthauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Apartmenthaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Apartmenthaus pauschal erfassen und berechnen.

2. Der Kunde ist mit Zustimmung des Apartmenthaus berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Apartmenthaus eine Anschlussgebühr verlangen.

3. Störungen an vom Apartmenthaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Apartmenthaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. HAFTUNG DES APARTMENTHAUSES

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Apartmenthaus nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Apartmenthauses, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangiert Kraftfahrzeuge und deren Inhalte übernimmt das Hotel keine Haftung.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

X. ABLEHNUNGSRECHT/VERWEISUNGSRECHT

Das Apartmenthaus ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Apartmenthaus und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Apartmenthauspersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Apartmenthaus ist berechtigt einen Kunden aus dem Apartmenthaus zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Apartmenthauspersonal belästigt oder beleidigt.

Zutritt zum Apartmenthaus Carlotta haben nur Gäste mit einer gütigen Reservierung. Apartmenthausgäste dürfen keine weiteren Personen, die nicht im Reservierungssystem registriert sind, ins Apartmenthaus mitbringen. Ausnahmen müssen vorher mit dem Apartmenthaus schriftlich abgesprochen und erlaubt werden.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Apartmenthaus.

3. Es gilt deutsches Recht.

Berlin, April 2023