AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carlotta Apartments (Betreiber: Godebo GmbH) 
Stand: Februar 2025

I. GELTUNGSBEREICH 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Apartments zur Beherbergung zwischen dem “Betreiber“ und einem Kunden („Gast“) (zusammen „Parteien“), sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von “Carlotta Apartments“ („Beherbergungsvertrag“), sofern die Parteien keine individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen haben. 

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Gast im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine Geschäftsbedingungen verweist und der Betreiber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht der Betreiber hiermit ausdrücklich. Wenn der Betreiber auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Gastes oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin noch keine ausdrückliche Zustimmung mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Gast haben Vorrang. 

3. Die Weitergabe der überlassenen Apartments, Räumlichkeiten, Flächen sowie öffentliche Einladungen und Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in schriftlicher Form. 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER 

1. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch den Betreiber kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Betreiber und Gast zustande, der die Bereitstellung des reservierten Apartments und die Erbringung von Servicedienstleistungen zum Gegenstand hat. Ein Mietvertrag kommt hierdurch nicht zustande. 

2. Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast, der die Leistung des Apartments in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Beherbergungsvertrag. Der Gast steht für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch Personen ein, mit welchen er das Apartment willentlich teilt und denen er den Zutritt zu der Apartmentanlage ermöglicht. 
 
3. Das Mindestalter eines die Buchung vornehmenden Gastes ist 18 Jahre.  

Minderjährige sind ohne Begleitung durch einen volljährigen Erziehungsberechtigten nicht berechtigt, in einem Apartment zu übernachten. 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG 

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, besteht auf Seiten des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments. 

2. Auf dem gesamten Gelände der Carlotta Apartments gilt ein absolutes Rauchverbot. Im Falle eines Verstoßes ist von dem betreffenden Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 500 EUR zu entrichten. Falls Zigarettenrauch einen falschen Feueralarm verursacht, ist hierfür ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.000 EUR zu entrichten, der auf einen etwaigen tatsächlich angefallenen Schaden anzurechnen ist. Die Möglichkeit zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch den Betreiber bleibt hiervon unberührt. 

3. Das Verbringen von Tieren in das Apartment ist ohne Zustimmung des Betreibers nicht gestattet. 

4. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 08:00 Uhr ist Lärm zu vermeiden. Bei einem Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR zu entrichten. 

5. Das Apartment wird einmal pro Woche vom Personal des Betreibers gereinigt. Zusätzliche Reinigungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Der Gast ist dafür verantwortlich, das Apartment besenrein und ordentlich zu halten, den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und das Geschirr zu spülen. Bei erheblicher Verschmutzung behält sich der Betreiber das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben oder den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. 

6. Bei der Küchenzeile handelt es sich nicht um eine voll ausgestattete Küche. Sie verfügt über eine Mikrowelle, einen Kühlschrank, einen Wasserkocher, eine Spüle sowie Geschirr, Besteck und Gläser. Die Küchenzeile ist nicht für das tägliche Kochen, sondern eher für die gelegentliche Zubereitung einfacher Mahlzeiten ausgelegt. Es gibt zwei Kochstellen, die bei Bedarf aktiviert werden können. Die Küchenzeile verfügt nicht über eine Dunstabzugshaube, daher sind Braten und Kochen mit starken Gerüchen nicht gestattet. Beim Kochen im Apartment ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Bleibt ein Geruch im Apartment bestehen, behält sich der Betreiber das Recht vor, den entstandenen Schaden entsprechend in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Küchenzeile, insbesondere die Oberflächen, sauber zu halten. Im Falle etwaiger Verunreinigungen oder Beschädigungen behält sich der Betreiber das Recht vor, die Kosten für die Beseitigung in Rechnung zu stellen. 

7. Der Gast haftet für alle Schäden, die während seines Aufenthalts im Apartment entstehen. Etwaige Schäden, die während des Aufenthalts auftreten, müssen dem Betreiber umgehend gemeldet werden. 

8. Beim Verlassen des Apartments müssen alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen und der Herd abgeschaltet sein. 

9. Das vereinbarte Beherbergungsentgelt versteht sich, soweit nicht anders ausgewiesen, einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Hiervon ausgenommen sind folgende Abgaben: Bei Aufenthalten unter 21 Nächten fällt die City Tax mit 7,5% an, welche vom Gast mit der Rechnung gezahlt werden muss und vom Betreiber an die Stadt Berlin weitergeleitet wird. 

10. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 

11. Der vom Gast zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden zur Zahlung fällig und zu begleichen. 

12. Im Übrigen sind Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. 

13. Leistet der Gast auf eine fällige Forderung des Betreibers auch nach Mahnung unter Fristsetzung zur Zahlung durch den Betreiber nicht, gelangt der Gast in Verzug. Im Falle des Verzugs ist der Betreiber berechtigt, die weitere Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn er die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht fristgemäßen Zahlung angedroht hat. 

14. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in den Geschäftsräumen des Betreibers angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. 

IV. AUFRECHNUNGVERBOT 

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Betreibers ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig. 

V. RÜCKTRITT DES BETREIBERS 

1. Zugunsten des Gastes im Einzelfall vereinbarte Rücktrittsrechte wirken gleichermaßen zugunsten des Betreibers, wenn der Betreiber dem Gast mitteilt, dass andere Buchungsanfragen für das jeweilige Apartment vorliegen und der Gast auf diese Mitteilung nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. 

3. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartments unter irreführender oder Angabe wesentlicher falscher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreiber zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; der Kunde ohne Zustimmung des Betreibers ankündigt, das Apartment einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. 

VI. APARTMENTÜBERGABE, -RÜCKGABE 

1. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Betreiber spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bei einer Räumung bis 18:00 Uhr 50 % und bei Räumung nach 18:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) der folgenden Nacht in Rechnung stellen. 

VII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE 

1. Der Gast ist mit Zustimmung des Betreibers berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Betreiber eine Anschlussgebühr verlangen. 

2. Störungen an vom Betreiber zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Betreiber diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

VIII. HAFTUNG DES BETREIBERS 

1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 

2. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

3. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in dieser Ziffer und der nachfolgenden Ziffer sind sämtliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

4. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

IX. ABLEHNUNGSRECHT/VERWEISUNGSRECHT 

1. Der Betreiber ist berechtigt, einem Gast den Zugang zum Apartmenthaus und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Gastes die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Betreiberpersonal oder anderen Gästen ausfällig verhält. Der Betreiber ist berechtigt einen Gast aus dem Apartmenthaus zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, oder andere Gäste oder Betreiberpersonal belästigt oder beleidigt, oder sonst eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht. 

2. Zutritt zum Apartmenthaus Carlotta haben nur Gäste mit einer gütigen Reservierung. Gäste dürfen, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Betreiber, keinen Dritten, die nicht im Reservierungssystem registriert sind, den Zutritt zu dem Apartmenthaus oder dem zugehörigen Gelände gewähren. 

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Gültigkeit sind die Gerichte am Sitz des Betreibers ausschließlich zuständig, sofern der Gast ein Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Erfüllungsort für sämtliche Leistungspflichten aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz des Betreibers. 

Berlin, Februar 2025